CO2-Gesetz: Erdölwirtschaft fordert realistische Reduktionsziele und Weiterführung der freiwilligen Massnahmen nach 2012

Zürich, 16. März 2009

 

Die Erdölwirtschaft fordert realistische Grundlagen für die Klimapolitik nach 2012. Das Reduktionsziel bis 2020 darf maximal 18 Prozent betragen. Mindestens 50 Prozent der Reduktionsleistungen müssen im Ausland erbracht werden können und die freiwilligen Massnahmen der Wirtschaft sind weiter zu führen..

 

Mit der Revision des CO2-Gesetzes will der Bund die Grundlage für die Klimapolitik nach 2012 schaffen. Der Bund hat zwei Varianten in die Vernehmlassung geschickt. Im Rahmen der Variante „Verbindliche Klimaziele“ sollen die Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 20 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden. Der Fokus liegt hierbei auf Massnahmen im Inland. Grösseren Spielraum für Reduktionsmassnahmen im Ausland sieht die zweite Variante „Verbindliche Schritte zur Klimaneutralität“ vor. Das Reduktionsziel beträgt bei diesem Ansatz 50 Prozent.

 

Die Erdölwirtschaft lehnt beide Varianten ab, obwohl die Variante Klimaneutralität vom Ansatz her überzeugt. Da der Bund eine unrealistische Umsetzung will, fordern wir eine massvolle Revision der CO2-Gesetzgebung, die auf den Vorzügen der bestehenden Klimaschutzmassnahmen aufbaut.

 

Um Wirtschaft und Konsumenten nicht übermässig zu belasten, müssen Zielvorgaben definiert werden, die dem technischen und wirtschaftlichen Reduktionspotenzial der Schweiz entsprechen. Das Reduktionsziel bis 2020 darf maximal 18 Prozent betragen. Das ist erreichbar, wenn mindestens 50 Prozent der Treibhausgasemissionen im Ausland reduziert und die bewährten freiwilligen Massnahmen der Wirtschaft weitergeführt werden können. Die Erdölwirtschaft ist bereit, auch nach 2012 einen substanziellen Beitrag zur Erreichung der Schweizer Klimaziele zu leisten. Die Erhöhung der Energieeffizienz, z.B. durch international harmonisierte Verbrauchsstandards, bleibt  in der Klima- und Energiepolitik der Königsweg.

 

Die freiwilligen Massnahmen der Wirtschaft haben sich als wirksam und zieleffizient erwiesen. Sie sind das eigentliche Fundament der Schweizer Klimaschutzbemühungen und tragen massgeblich zur Erreichung der Kyoto-Ziele durch die Schweiz bei. Dieser Kurs muss nach 2012 beibehalten werden. Im Rahmen der Revision des CO2-Gesetzes müssen die rechtlichen Grundlagen für die Weiterführung der freiwilligen Massnahmen, insbesondere der Stiftung Klimarappen und der Energieagentur der Wirtschaft geschaffen werden.


Die Erdölwirtschaft fordert weiter, dass die bestehende CO2-Abgabe auf Brennstoffen eine reine Lenkungsabgabe bleibt. Eine Teilzweckbindung ist abzulehnen, da mit einer Abgabe auf Energie nicht sinnvoll gleichzeitig Lenkungs- und Fiskalziele verfolgt werden können. Gegen die Ausweitung der CO2-Abgabe auf Treibstoffe wehrt sich die Erdölbranche konsequent. Die in den letzten Monaten beobachteten Preisschwankungen von Treibstoffen haben klar gezeigt, dass sich die Konsumentinnen und Konsumenten nicht ohne weiteres in ihrem Mobilitätsverhalten beeinflussen lassen.

 

Auskunft: Dr. Rolf Hartl, Geschäftsführer EV, Tel. 044 218 50 10

 

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