Offroader-Initiative
Worum geht es?
Am 25. August 2008 wurde die von verschiedenen Organisationen, u. a. den Grünen, dem VCS, dem WWF und Greenpeace getragene Volksinitiative „Für menschenfreundlichere Fahrzeuge“ (10.017) bei der Bundeskanzlei eingereicht. Die Initiative fordert, dass in der Schweiz keine Fahrzeuge mehr zugelassen werden, die
- bestimmte, vom Bund festgelegte Emissionsgrenzwerte überschreiten
- andere Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer oder Fussgänger „übermässig“ gefährden.
Konkret liegt diese Obergrenze gemäss Initiativtext bzgl. Normverbrauch bei 250 Gramm CO2 und 2,5 Milligramm Feinstaub-Partikel pro Kilometer und bzgl. Gewicht bei 2,2 Tonnen. Bei Fahrzeugen, deren Erstzulassung vor Inkrafttreten der Initiative oder im Ausland erfolgte, wäre die Höchstgeschwindigkeit auf 100 Kilometer pro Stunde beschränkt.
Der Bundesrat hat am 21. Januar 2010 beschlossen, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und dem Parlament einen indirekten Gegenvorschlag zu unterbreiten.
Der Nationalrat hat seiner UREK in der Herbstsession den Auftrag erteilt, den indirekten Gegenvorschlag so auszuarbeiten, dass er keinerlei Verbote für Neuwagen enthält, aber analog zum EU-Mechanismus die Neuwagenemissionen auf durchschnittlich 130 Gramm CO2 pro Kilometer ab dem Jahr 2015 senkt (in Erfüllung der in beiden Räten deutlich angenommenen Motion UREK-NR 07.3004). Der Gegenvorschlag setzt zusätzlich auf eine Art Lenkungsabgabe, die Importeure bezahlen müssen, wenn sie die Reduktionsziele nicht erreichen. Die daraus entstehenden Erträge sollen an die Bevölkerung zurückverteilt werden. Der Nationalrat ist seiner Kommission am 7. Dezember gefolgt.
Im Bereich Feinstaubbelastung und Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer vertritt der Bundesrat die Ansicht, dass die geltenden Bestimmungen in Ergänzung zum technologischen Fortschritt ausreichen und keine besonderen Massnahmen nötig sind.
Unsere Position
Die technologischen Entwicklungen im Fahrzeugbereich machen sowohl in Bezug auf die Emissionen als auch mit Blick auf die aktive und passive Sicherheit deutlich, dass zusätzliche Auflagen oder gar Verbote in diesem Bereich nicht zielführend und notwendig sind. Bereits heute gibt es für Produzenten, Importeure und Käufer von Motorfahrzeugen genügend Anreize, der Energieeffizienz ihrer Produkte mehr Beachtung zu schenken. Die Emissionswerte neuimmatrikulierter Fahrzeuge sind in den letzten Jahren auch ohne Regulierung im Durchschnitt gesunken.
Die Harmonisierung mit EU-Standards ist sehr ambitioniert und trägt den topografischen Eigenschaften der Schweiz nicht Rechnung. Es wäre realistischer einen massvollen Absenkungspfad zu beschreiten und den Emissionsgrenzwert von 130 Gramm CO2 pro Kilometer erst auf 2017 zu beschliessen. Bei der Rückvergütung der Abgaben, welche Importeure bei Nichterreichung der Ziele bezahlen müssen, ist Vorsicht geboten. Es muss verhindert werden, dass aus der Lenkungsabgabe eine Steuer wird, wie dies bei der CO2-Abgabe auf Brennstoffe bereits der Fall war.