Revision CO2-Gesetz
Worum geht es?
Der Bundesrat hat die Botschaft zur neuen CO2-Gesetzgebung verabschiedet. Der vorliegende Entwurf soll die Grundlagen der Klimapolitik ab 2013 schaffen und ist als indirekter Gegenvorschlag zur eidgenössischen Volksinitiative „Für ein gesundes Klima“ vorgesehen. Am 19. und 20. Oktober wird die UREK des Nationalrats erstmals über das Geschäft befinden.
Bis 2020 will der Bundesrat die Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um 20 Prozent reduzieren. Maximal die Hälfte soll im Ausland kompensiert werden können. Falls sich die EU zu einem Gesamtziel von 30 Prozent durchringen sollte, will sich der Bundesrat dem anschliessen.
Dazu will der Bundesrat
- die CO2-Abgabe auf Brennstoffen von 36 Franken pro Tonne CO2 weiterführen mit der Option diese bis auf 180 Franken anzuheben
- 200 Millionen Franken pro Jahr aus der CO2-Abgabe für Massnahmen im Gebäudebereich einsetzen
- die Hersteller und Importeure von fossilen Treibstoffen verpflichten, einen Viertel der verursachten Treibstoffemissionen zu kompensieren
- die Option zur Einführung einer CO2-Abgabe auf Treibstoffe im Gesetz verankern
- verbindliche CO2-Emissionsziele für neu verkaufte Personenwagen einführen
- energieintensive Branchen zur Teilnahme am Emissionshandelssystem (ETS) zwingen.
Unsere Position
Kein Alleingang der Schweiz zu Lasten der heimischen Wirtschaft
Bisher hat noch kein Land verbindliche CO2-Emissionziele für die Zeit nach 2012 festgelegt. Wegweisende Entscheide der Staatengemeinschaft im Post-Kyoto-Prozess sind frühstens Ende 2009 im Rahmen der Klimakonferenz in Kopenhagen zu erwarten. Aus unserer Sicht soll das Parlament die Vorlage erst beraten, wenn die internationalen Vereinbarungen für die Post-Kyoto-Ära bekannt sind. Es spricht nichts dagegen, die Volksinitiative „Für ein gesundes Klima“ zeitlich vorgezogen zur Abstimmung zu bringen.
Klimaziele müssen dem tatsächlichen Reduktionspotenzial der Schweiz entsprechen
Im Vergleich mit anderen Industriestaaten hat die Schweiz die beste CO2-Bilanz pro Kopf. Die Anlehnung der Schweiz an das Gesamtziel der EU ist nicht nachvollziehbar. Ein Reduktionsziel von 20 Prozent erachten wir als maximale Konzession.
Emissionsvorgabe für Treibstoffe schiesst über Ziel hinaus – dennoch grundsätzliches JA zur Treibstoffkompensation
Die Summe der Sektorziele und der vorgeschlagenen Massnahmen führt zu einer Übererfüllung des Gesamtziels von knapp 10 Prozent. Insbesondere für den Treibstoffbereich ergibt sich eine zu hohe Kompensationsvorgabe. Auch ohne Massnahmen wird der Treibstoffkonsum in den nächsten Jahren abnehmen. Das indikative Sektorziel muss angepasst und die Kompensationspflicht für Hersteller und Importeure auf 15 Prozent reduziert werden. Auch so wird das Gesamtziel von 20 Prozent bis 2020 problemlos erreicht. Die Hersteller und Importeure müssen zudem die Möglichkeit haben, sich zu Kompensationsgemeinschaften zusammenschliessen zu können.
CO2-Abgabe auf Treibstoffen streichen
Durch die Kompensationspflicht sind Emissionsreduktionen bei Treibstoffen schon vollumfänglich abgedeckt. Zudem sind Treibstoffe ein wichtiges Fiskalinstrument. Die Einführung einer CO2-Abgabe würde Lenkungs- und Finanzierungsziele vermengen und die fiskalpolitische Bedeutung von Treibstoffen schmälern.
Keine weitere Erhöhung der CO2-Abgabe auf Brennstoffen
Die ursprünglich als reine Lenkungsabgabe vorgesehen Abgabe auf Brennstoffen wird zwischenzeitlich auch als Steuer eingesetzt. Wir lehnen dies nach wie vor ab, weil mit einer Abgabe auf Energie nicht sinnvoll gleichzeitig Lenkungs- und Finanzierungsziele verfolgt werden können. Die Erhöhung der Abgabe auf 30 Franken pro 100 Liter Heizöl lehnen wir dezidiert ab. Die Brennstoffemissionen werden unabhängig von Lenkungs- und Steuerabgaben in den nächsten Jahren sinken.
Das vorgeschlagene Emissionshandelssystem überzeugt nicht
Der Bundesrat will neu energieintensive Branchen zur Teilnahme am ETS zwingen. Dieses Vorgehen lehnen wir entschieden ab. Die bestehende Praxis der CO2-Abgabe-Befreiung auf der Basis eines Vertrags zwischen den Emittenten und dem Bund hat sich bewährt und ist fortzusetzen.