Teilzweckbindung der CO2-Abgabe
Worum geht es?
Das eidg. Parlament hat in der Sommersession 2009 beschlossen, rund Fr. 200 Mio./Jahr aus dem Ertrag der seit 1. Januar 2008 eingeführten CO2-Abgabe für die Finanzierung einnes nationalen Gebäudesanierungsprogramms zu verwenden. Dazu wird das CO2-Gesetz geändert. Ein Referendum ist nicht in Sicht. Kurze Zeit später kündigte das UVEK die Verdreifachung der CO2-Abgabe per 1.1.2010 an. Heizöl, Erdgas etc. verteuern sich dadurch, im Falle des Heizöls macht die CO2-Abgabe ab 1.1.2010 rund Fr. 10/100 Liter (inkl. MWSt) aus, bei Marktpreisen von aktuell Fr. 50 bis 60/100 Liter.
Unsere Position
Seit Beginn der Arbeiten zum CO2-Gesetz in den 90er-Jahren und während zahllosen parlamentarischen Debatten wurde versichert, dass die CO2-Abgabe staatsquotenneutral ausgestaltet werde d.h. dass das Aufkommen an Wirtschaft und Bevölkerung zurückerstattet werden sollte. Kaum ist die Abgabe eingeführt, wird sie zur «normalen» Steuer umfunktioniert. Dieser Systembruch ist abzulehnen.
Als Steuer ausgestaltet gerät die CO2-Abgabe faktisch in den Zwang, dass man sie nicht nur beibehalten muss, sondern dass man sie auch erhöht, um die Einkünfte aufrechtzuerhalten. Das widerspricht dem Charakter einer Lenkungsabgabe, deren Ziel es letztlich sein muss, sich selber abzuschaffen.