Reglement für Gesuchsteller und Beitragsempfänger
Das folgende Reglement kann bei der Erdöl-Vereinigung (Spitalgasse 5, 8001 Zürich; Tel.: 044 218 50 10; Fax: 044 218 50 11) auch inschriftlicher Form bezogen werden.
1. ALLGEMEINES
Der Forschungsfonds der Erdöl-Vereinigung, FEV genannt, unterstützt durchfinanzielle Beihilfe F+E-Projekte in den Bereichen flüssige Brenn- und Treibstoffe sowie deren Anwendungstechnik.
2. KRITERIEN
Der FEV unterstützt Projekte mit folgender Zielsetzung:
- Erhöhung der Qualität von Erdölprodukten
- Verbesserung der Energieeffizienz von Geräten und Anlagen für den Einsatz von Erdölprodukten
- Minimierung von Umweltauswirkungen infolge des Einsatzes von Erdölprodukten
3. UMSETZBARKEIT
Die Resultate der unterstützten Entwicklungs- und Forschungsprojekte müssenin die Praxis umgesetzt werden können und eine unmittelbare Wirkungzeitigen. Bevorzugt werden Entwicklungen, deren Umsetzung innerhalb vonvier Jahren erfolgen kann.
4. RAHMENBEDINGUNGEN Administration
Der Antragsteller hat der Erdöl-Vereinigung zu Handen des FEV ein schriftliches Gesuch mit Detailbeschreibung einzureichen. Die Gesuchewerden von einer Fachgruppe beurteilt und dem Vorstand der Erdöl-Vereinigung zur Entscheidung vorgelegt. Dieser Entscheid ist verbindlich. Bei positiver Beurteilung wird mit dem Gesuchsteller einBeihilfe-Vertrag abgeschlossen.
Die Beihilfe wird dem Projektverlauf entsprechend und gemäss Vertrag ausbezahlt. Diefinanziellen Mittel sind in vollem Umfang für das eingereichte Projekteinzusetzen. Der Beitragsempfänger ist verpflichtet, vor jeder wesentlichen Projektänderung den FEV zu informieren. Je nach Projektverlauf und Projektstand behält sich die Erdöl-Vereinigung vor, zugesagte finanzielle Mittel zu kürzen oder einzustellen.
Der Beitragsempfänger erstellt Zwischenberichte, einen Abschlussberichtsowie eine Schlussabrechnung gemäss Vereinbarung mit dem FEV.
Exklusiv-, Haupt- und Nebensponsor
Die Erdöl-Vereinigung tritt im Normalfall als Exklusiv- oder Hauptsponsorfür ein F+E Projekt auf. Die Unterstützung eines Projektes durch mehrere Sponsoren bleibt vorbehalten.
Information und Medienarbeit
Der Beitragsempfänger überträgt der Erdöl-Vereinigung das Recht, über das geförderte Projekt nach Absprache mit dem Projektleiter in der Öffentlichkeit (Medien) zu berichten. Der Beitragsempfänger orientiert Dritte nur nach vorheriger Absprache mit der Erdöl-Vereinigung. Sind mehrere Sponsoren an einem Projekt beteiligt, ist die Informations- und Medienarbeit unter den Beteiligten zu regeln.
Projektbegleitung
Die Projekte werden durch eine von der Erdöl-Vereinigung bestimmte Kontaktperson begleitet.
Schutzrechte
Anmeldung und Verwertung von Schutzrechten sind Sache des Beitragsempfängers. Er ist verpflichtet, die Erdöl-Vereinigung über solche Schutzrechte zuinformieren.
Gegenseitiges Vertrauen
Bei missbräuchlicher Verwendung der Forschungsbeiträge oder Verstoss gegen dieses Reglement hat der Vorstand der Erdöl-Vereinigung das Recht, geleistete Beiträge zurückzufordern und bereits zugesicherte Beiträgezu widerrufen.
Haftung
Für Schäden, die aus dem Projekt gegenüber Dritten entstehen, übernimmt die Erdöl-Vereinigung keine Haftung.