Energiegesetz Kanton Aargau
Worum geht es?
Der Aargauer Regierungsrat will das kantonale Energiegesetz aus dem Jahre 1993 einer Totalrevision unterziehen, u.a. um
- es den veränderten energiepolitischen Rahmenbedingungen anzupassen,
- geänderter Bundesgesetzgebung (Stromversorgungsgesetz, Energiegesetz) auf Stufe Kanton gerecht zu werden,
- die harmonisierenden Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) übernehmen zu können,
- und nicht zuletzt das Energiegesetz dem neusten Stand der Technik anzupassen.
Zudem verfolgt die Gesetzesrevision die kantonale Energiestrategie, wonach die Energieeffizienz und die CO2-Bilanz verbessert, das energiewirtschaftliche Potenzial ausgeschöpft und die Stärke des Aargaus als Energiekanton unterstützt werden sollen.
Die zu Beginn des Gesetzgebungsprozesses von Zwangsmassnahmen, unrealistischen Zielsetzungen und bürokratischen Reglementierungen dominierte Vorlage erfuhr in der vorberatenden Kommission Bau, Verkehr und Umwelt (9.9., 4.11. u. 15.11.10) und anschliessend in der ersten Beratung des Aargauer Grossen Rats (14.12.10 und 11.1.11) eine deutliche Verbesserung hin zu einer wirtschaftsfreundlichen und zukunftsweisenden Gesetzgebung. Die zweite Lesung wird voraussichtlich gegen Ende dieses Jahres stattfinden.
Unsere Position
Eine neue kantonale Energiegesetzgebung, welche den geänderten Rahmenbedingungen besser Rechnung trägt, ist grundsätzlich zu begrüssen. Befürwortet werden muss aber ein noch liberaleres und schlankeres Gesetz, welches ohne unrealistische Zielsetzungen, staatliche Bevormundung, neue Verbote oder Steuern auskommt.
Die im Entwurf des neuen Energiegesetzes bisher noch verbliebene Bevormundung des Hauseigentümers in Bezug auf die Wahl des Energieträgers, bzw. die willkürliche Diskriminierung des Energieträgers Öl mittels eines faktischen Ölheizungsverbots bei Neuinstallationen, ist inakzeptabel. Es handelt sich dabei um ein ungerechtfertigtes Misstrauen den Hauseigentümern gegenüber, Energie freiwillig haushälterisch zu nutzen. Respektive berücksichtigt der Gesetzgeber den neusten Stand der Technik hier eben gerade nicht, indem die modernste Ölbrennwerttechnik für einen ökologischen und energieeffizienten Verbrauch leider ausser Acht gelassen wird.
Um der Energieversorgungssicherheit der Schweiz, dem Gewerbe und den Hauseigentümern sowie der Stellung des Aargaus als Energiekanton nicht zu schaden, muss auf dieses untaugliche kantonale Diktat bei den Wärmeerzeugungsanlagen in zweiter Beratung im Grossen Rat verzichtet werden.