Erdverlegte einwandige Tanks
Seit der Änderung des Gewässerschutzgesetzes am 1.1.2007 verlangt das Bundesamt für Umwelt (BAFU), dass alle erdverlegten einwandigen Tanks sowie doppelwandige Tanks ohne Leckanzeigegerät mit einer doppelten Innenwand mit Leckdetektor ausgestattet werden, und zwar spätestens bis zum 31. Dezember 2014.
