Lufthygiene und Sicherheit

Eine moderne Ölheizung erfüllt die strengen Grenzwerte, wie sie in der Luftreinhalteverordnung (LRV) vorgeschrieben sind.

 

Heizöl und Schwefelemissionen

Die LRV und die SN-Norm schreiben für Heizöl einen maximalen Schwefelgehalt von 0,1 g/100 g Brennstoff vor. Dieser Wert wird in der Praxis deutlich unterschritten. Ökoheizöl schwefelarm weist sogar einen Schwefelgehalt von unter 0,005 g/100 g auf. Die Schwefeldioxid-Emissionen liegen heute unter denen von 1940. Schwefeldioxid ist denn auch aus Sicht der Lufthygiene kein Problemstoff mehr.

 

Ölheizung und Kohlendioxid

Kohlendioxid (CO2) ist ein Gas, welches unter anderem bei der Verbrennung von kohlenstoffhaltigen Brennstoffen wie Heizöl, Kohle und Erdgas entsteht. Kohlendioxid trägt zum Treibhauseffekt bei der für die Erwärmung der Erdatmosphäre verantwortlich ist.
Mit einem sparsamen Heizbetrieb z.B. mit einem Ölbrennwertkessel und dadurch einem geringen Brennstoffverbrauch, kann die CO2-Emission reduziert werden. Auf Grund seiner chemischen Zusammensetzung wird bei der Verbrennung von Heizöl gegenüber Erdgas etwa 25% mehr CO2 erzeugt. Eine Erdgasheizung trägt jedoch nicht nur über den Ausstoss von CO2 bei der Verbrennung zum Treibhauseffekt bei.
Erdgas tritt in Folge von Leitungsverlusten auch unverbrannt in die Umgebung aus. Erdgas besteht zu 90% aus Methan. Die Treibhauswirksamkeit eines Methanmoleküls ist 24 mal stärke als die eines CO2-Moleküls. Indirekt tragen also Erdgasheizungen durch die Leitungsverluste in erheblichem Masse zur Verstärkung des Treibhauseffelktes bei.

 

Heizöl und Sicherheit

Heizöl kann über Jahre in Tankanlagen sicher gelagert werden. Der flüssige Brennstoff ist ohne vorherige Zerstäubung oder Erwärmung nicht brennbar und nicht explosiv.
Erdgas ist in seinem Originalzustand brennbar. Tritt es aus Leitungs- und Armaturenlecks aus, werden bereits kleine Mengen dieses Brennstoffs an der Luft zu einem hochexplosiven Gemisch. Selbst für Häuser, die über keinen Gasanschluss verfügen, besteht in der Nähe von Gasleitungen durch von aussen eintretendes Erdgas Explosionsgefahr.

 

CO2-Lenkungsabgabe auf fossile Brennstoffe 

Der Bundesrat und das Parlament haben die Einführung einer CO2-Lenkungsabgabe auf fossile Brennstoffe beschlossen. Die Abgabe wird erstmals auf den 1.1.2008 erhoben und in den nächsten Jahren stufenweise angehoben, sofern die Zielwerte weiterhin überschritten werden.

Mit der künstlichen Verteuerung der fossilen Brennstoffe soll erreicht werden, dass der Verbrauch reduziert und die Umstellung auf nicht fossile Brennstoffe erleichtert wird. Holz wird als CO2 neutral eingestuft und nicht belastet. Das gleiche gilt auch für den Strom, obwohl er teilweise in thermischen Kraftwerken erzeugt wird.

Die CO2-Abgabe wird in CHF pro Tonne CO2 berechnet und entsprechend dem Kohlestoffgehalt des Brennstoffes auf den Preis aufgeschlagen.

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Zusätzliche Belastung

durch CO2-Abgabe 

Bei CO2-Abgabe

CHF 12.-/T  

Bei CO2-Abgabe

CHF 24.-/T  

Bei CO2-Abgabe

CHF 36.-/T

 Heizöl pro Liter

Rp. 3.18

Rp. 6.36

Rp. 9.54

 Erdgas pro m3 

Rp. 2.40

Rp. 4.80

Rp. 7.20

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