Luftreinhalteverordnung
Die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) umschreibt die technischen Anforderungen an den Bau von Feuerungsanlagen (Brenner/Heizkessel) und stellt lufthygienische Anforderungen an deren Betrieb.
Die Anforderungen, wie sie in der LRV festgeschrieben sind, sind grundsätzlich für alle Kantone verbindlich. Nur in so genannten Massnahmenplangebieten (Gebieten mit hoher Luftbelastung durch Emissionen von Fahrzeugen und Feuerungsanlagen) können die Kantone die LRV-Anforderungen verschärfen. Hausbesitzer und Liegenschaftsverwalter finden in unserem Prospekt «LRV» mehr Infos zu diesem Thema.
