Luftreinhalteverordnung

Die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) umschreibt die technischen Anforderungen an den Bau von Feuerungsanlagen (Brenner/Heizkessel) und stellt lufthygienische Anforderungen an den Betrieb.

 

Die Anforderungen, wie sie in der LRV festgeschrieben sind, sind grundsätzlich für alle Kantone verbindlich. Nur in sog. Massnahmenplangebieten (Gebiete mit hoher Luftbelastung durch Emissionen von Fahrzeugen und Feuerungsanlagen) können die Kantone die LRV-Anforderungen verschärfen.

 

Neuanlagen werden bei der Inbetriebnahme auf die Einhaltung der Grenzwerte überprüft.

 

Die LRV sieht vor, dass Feuerungsanlagen nach erfolgter Erstinbetriebnahme in der Regel alle 2 Jahre auf die Einhaltung der Grenzwerte kontrolliert werden.

 

Die Überwachung ist von Kanton zu Kanton verschieden. Je nach Vollzugsmodell führen die Organe der Feuerungskontrolle, die Kaminfeger oder das Servicepersonal von Feuerungsfachfirmen die Kontrollen durch. Die Anlageprüfung darf nur von Fachpersonen durchgeführt werden, welche eine Fachprüfung erfolgreich abgeschlossen haben.

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